Ausleihen
Medien können nur von eingeschriebenen Personen mit gültigem Bibliotheksausweis ausgeliehen werden. Kinder und Jugendliche können nur Medien mit entsprechenden von der Bibliothek bestimmten Altersfreigaben ausleihen.
Ausleihfristen:
Bücher | 4 Wochen |
Zeitschriften | 4 Wochen |
Hörbücher | 4 Wochen |
Sachhörbücher | 4 Wochen |
Kassetten | 4 Wochen |
Spielfilme | 2 Wochen |
Sachfilme | 4 Wochen |
E-Games | 4 Wochen |
E-Book-Reader | 4 Wochen |
Sprachkurse | 4 Wochen |
Spiele | 4 Wochen |
Tonie-Hörfiguren | 4 Wochen |
Nicht reservierte Medien können einmal verlängert werden. Ausgeliehene Medien können reserviert werden. Nicht entliehene Medien können nicht reserviert werden.
Mahnungen
Eine Woche nach Ablauf der Leihfrist wird die erste Mahngebühr fällig. Danach folgen die zweite und die dritte Mahnung nach jeweils einer weiteren Woche. Nach erfolgloser dritter Mahnung werden die Medien zum Neupreis zuzüglich einer Bearbeitungs- und Rechnungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei Filmen wird die erste Mahngebühr ab dem zweiten Tag nach Ablauf der Ausleihfrist erhoben. Die zweite und die dritte Mahnung folgen jeweils nach 3 Tagen. Die Gebühren werden nach Ablauf der Ausleihfrist geschuldet, unabhängig von der Zustellung der Mahnung. Die Bibliothek entscheidet über den Versandweg.
Beschädigung / Verlust
Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust eines Mediums wird neben den Kosten für Ersatz auch eine Bearbeitungsgebühr verlangt.